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Für ein selbstbestimmtes Studium!

Und täglich grüßt die Anwesenheitspflicht…

Bereits seit Mitte 2014 gilt: Die Anwesenheitspflicht an Universitäten in NRW wurde weitestgehend abgeschafft. Doch leider gibt es immer noch einige unbelehrbare Dozent*innen, die weiterhin Anwesenheitslisten in ihren Seminaren führen und der Meinung sind, sie könnten geltendes Recht einfach umgehen. Damit deise damit nicht durchkommen, bemühen wir uns bereits seit der ersten Stunde darum, euer Recht durchzusetzen!

 

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Unsere Ziele für 2015

Plakat Sozial Demokratisch Links  2014Wir lassen uns auf die Bedürfnisse der Studis ein und kümmern uns um eure Anliegen. Im AStA, in der SPD und auf allen anderen Ebenen setzen wir uns für eine bessere Gesellschaft ein. Ihr könnt dabei eine aktive Rolle einnehmen und bei der StuPa-Wahl vom 8. bis 12. Dezember 2014 Jusos wählen!

ANWESENHEITSPFLICHT ABGESCHAFFT!

Auch die RUB muss sich an das Gesetz halten! Den Anwesenheitspflichtmelder haben wir bereits für euch beim AStA eingerichtet und wollen so schnell wie möglich für klare Verhältnisse an der RUB sorgen.

SEMESTERTICKET ERHALTEN – VERKEHRSKOLLAPS VERHINDERN!

Wir wollen das Semesterticket erhalten und werden zusammen mit euch weiter Druck beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) machen, damit
sich der Preis für das Semesterticket nicht um 50% erhöht und die Mitnahmeregelung fortbesteht. Am 03. Dezember kommt auf Einladung des AStA der VRR-Vorstand an die RUB, gemeinsam mit euch werden wir dem VRR zeigen das wir mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Kommt um 18 Uhr ins HZO 10 – ihr seid herzlich eingeladen!

MEHR PARTYS AM CAMPUS

Wir setzen uns dafür ein, dass wieder mehr (Fachschafts-)Partys auf dem Campus stattfinden und wollen das AZ und das KulturCafé hierfür brand-
schutzkonform ausbauen. In Gesprächen mit der Univerwaltung muss 2015 schnell eine kostengünstige Lösung gefunden werden.

LATINUMSPFLICHT ENDLICH ABSCHAFFEN!

Seit 2012 setzen wir uns intensiv für die Abschaffung der Latinumspflicht für Lehramtsstudierende ein. Die von uns initiierte Online-Petition haben
10.000 Personen unterschrieben und unsere AStA-Referent*innen haben sie an Schulministerin Löhrmann übergeben. Die Landesregierung muss nun liefern und endlich für Bildungsgerechtigkeit sorgen. Wir kümmern uns!

GEMEINSAM GEGEN NAZIS AN DER RUB!

Wir haben 2013 die Kampagne „RUB bekennt Farbe“ gestartet und eine Projektstelle beim AStA geschaffen. 2015 soll die antifaschistische Kampagne „RUB bekennt Farbe“ weiter gehen: gemeinsam mit euch Studis werden kritische Diskussionsveranstaltungen, Konzerte gegen rechts und Bildungsfahrten geplant und durchgeführt!

KULTUR AM CAMPUS STÄRKER FÖRDERN!

Wir werden die Kulturlandschaft und den Studisport an der RUB stärker fördern. Im Kulturreferat unterstützten und organisieren wir schon jetzt
Konzerte, Partys den RUB-Cup und weitere interessante Veranstaltungen.

SOZIALLEISTUNGEN JETZT AUSBAUEN!

Hilfe für Ausländische Studierende e.V. leistet einen wichtigen Beitrag, ausländische Studis in Notsituationen zu unterstützen. Wir wollen die finanziellen Mittel hierfür erhöhen und Studierende auch mit mehr Mensa-Freitischmarken unterstützen. Die Rechts-, Sozial-, BAFöG- und Lebensberatung des AStA wollen wir weiter ausbauen und
verbessern.

EHRENAMT SCHREIBEN WIR GROSS!

Wir wollen dafür sorgen, dass die studentische Koordinierungsstelle für Ehrenamt und Engagement an der RUB noch stärker unterstützt wird. Die Koordinierungsstelle ist eine zentrale, fakultätsübergreifende, ganzheitliche und nachhaltige Anlaufstelle zum Thema bürgerschaftliches Engagement an der RUB. Uns ist es wichtig, dass es an der RUB eine starke Netzwerkbildung gibt und die Ehrenamtlichen und Engagierten die Dinge miteinander nach vorne bringen.

TIERVERSUCHE SIND NICHT ALTERNATIVLOS!

Auf unsere Initiative hin macht sich der AStA dafür stark, dass es an der RUB keine sinnlosen Tierversuche mehr gibt. Ein entsprechender Antrag des AStA wurde in der letzten SP-Sitzung beschlossen. Aus unserer Sicht muss sich die RUB endlich intensiv damit auseinandersetzen, Alternativen für Tierversuche in die Studienordnungen aufzunehmen. Uns ist es wichtig, dass die Studierenden eine alternative zu Tierversuchen im Studium bekommen.

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Anwesenheitspflicht ist Vergangenheit

Plakat Hund Katze AnwesenheitspflichtFÜR EIN SELBSTBESTIMMTES STUDIUM!

Mit dem seit Oktober 2014 gültigen Hochschulzukunftsgesetz (HZG) wird sich einiges an den Hochschulen verändern. Auch wenn nicht alle studen-
tischen Forderungen berücksichtigt wurden, sind viele sinnvolle Neuerungen im Gesetz enthalten. Während viele dieser Neuerungen mit einer Übergangsfrist einhergehen, trat eine weitere bedeutende Änderung sofort, das heißt mit Beginn des Wintersemesters, in Kraft: Die Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Die allgemeine Anwesenheitspflicht hat damit ihr kurzes Dasein in der Hochschullandschaft von Nordrhein-Westfalen beendet. Gesetzlich vorgesehen war sie nie. Die Vorgängerregierung aus CDU und FDP nahm es damit aber nicht so genau und ließ die Hochschulen nach und nach die allgemeine Anwesenheitspflicht sogar für Seminare durch die Hintertür einführen. Die Anforderungen zur Akkreditierung der neuen Studiengänge ließen es als einfachen Weg erscheinen, die physische Anwesenheit von Studierenden als Studien-„Leistung“ mit Creditpoints (CPs) zu vergüten. Heute stellen es manche Lehrende so dar, als ob die Abschaffung der Anwesenheitspflicht mit Nachteilen für die Studierenden verbunden sei. Die CPs müssten ja nun durch andere Leistungen „verdient“
werden. Lassen wir mal außen vor, dass wir diese Durchökonomisierung von Wissensvermittlung eigentlich hanebüchen finden. Grundsätzlich hätte das Herumsitzen auf einem Stuhl nie als „Studienleistung“ in den Studienordnungen hochgejubelt werden dürfen.

„DIE KOMMEN JA ALLE, WEIL ICH SO GUT BIN!“

Für die Lehrenden hatte diese Regelung einen angenehmen Nebeneffekt: Da ihre Veranstaltungen fortan gut gefüllt mit scheinbar interessierten Studierenden waren, mussten sie sich keine Gedanken über spannende Lehre machen.

Für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Lehre setzte die Anwesenheitspflicht damit allerdings einen deutlich falschen Anreiz: Anstatt sich um die Einbindung neuer medialer Formen der Wissensvermittlung ernsthaft kümmern zu müssen, konnten die Lehrenden sich darauf verlassen, dass alles ja ohnehin im „Klassenzimmer“ vermittelt
werden musste. Medien wie Blackboard oder Moodle werden bis heute von Dozent*innen eher dazu genutzt, Arbeitsblätter online zu stellen, die sie früher kopiert und verteilt hätten. Die medialen Möglichkeiten der Online-Tools werden in der Fläche nicht einmal ansatzweise genutzt.
Wir erhoffen uns durch den Wegfall der Anwesenheitspflicht auch in diesem Bereich nun einen Innovationsschub von Seiten der Lehrenden. Vielleicht hilft es dabei ein wenig, das Selbstbild zu überdenken: Dozent*innen sind nicht dazu da, sich vor studentischem Publikum im Klassenzimmer zu produzieren, sondern didaktisch hochwertige und gleichzeitig dem Studierverhalten einer onlineaffinen Studierendengeneration gerechte Lehrformen und -medien anzubieten.

JUSOS SCHON IMMER GEGEN ANWESENHEITSPFLICHT

Wir Jusos haben in den Gremien der Universitäten und innerhalb unserer Partei (SPD) immer dafür gekämpft, dass das Studium selbstbestimmt sein muss. Nicht nur aus der grundsätzlichen aufklärerischen Perspektive eines von möglichst vielen Zwängen befreiten Individuums heraus, sondern auch weil wir selbst erleben, wie die zunehmenden ökonomischen Zwänge sich zu neuen „monetären“ Bildungshürden auftürmen. Was nützt es, wenn sozial schlechter gestellte Menschen formal die Qualifikation zum Studium erreichen, dann aber das Studium nicht erfolgreich bestehen können, weil sie durch Lohnarbeit ein Mal zu viel im Seminar gefehlt haben – und deswegen nicht zur Prüfung zugelassen werden? Wie soll man Familie und Studium vereinbaren, wenn eine Kinderkrankheit zu Fehlstunden und einem zusätzlichen Semester führt? Die Anwesenheitspflicht hatte ähnliche
sozial-selektive Effekte wie die allgemeinen Studiengebühren. Wir sind der SPD und insbesondere Ministerin Schulze sehr dankbar, dass diese Hürde nun der Vergangenheit angehört!

DEUTLICHE WORTE DER‚ MINISTERIN AN DER RUB

Die rechtlichen Normen und offiziellen Texte zur Anwesenheitspflicht findet ihr alle auf unserer Internetseite. Bei Fragen könnt ihr euch immer an die Jusos oder den AStA wenden. Grundsätzlich kritisieren wir die Haltung der Prorektorin für Lehre Uta Wilkens und einiger Fakultäten, die bis heute so tun, als ließe das Gesetz ihnen irgendwelche Schlupflöcher zur Beibehaltung der Anwesenheitspflicht. Auch deswegen haben wir die Wissenschaftsministerin Ende November an die RUB eingeladen. Für alle Lehrenden und für alle Studis, die ihr Glück über ihre neue Freiheit noch nicht fassen können, zitieren wir hier Svenja Schulze selbst: „Wir sind hier nicht in der Schule. Wir haben hier kein Klassenbuch! Wir werden noch eine
Weile zusehen, aber dann wenn nötig auch rechtsaufsichtlich tätig werden.“*
Spätestens jetzt sollte allen Anwesenheits-Romantiker*innen klar werden, dass sie sich der Realität stellen müssen. Wir geben ihnen dafür den nötigen Anstoß: Mit dem Anwesenheitspflichtmelder des AStA geben wir euch Gelegenheit, uns über bestehende Anwesenheitspflichten zu informieren. Wir als eure Vertreter*innen werden dann tätig und treten an die Dozent*innen heran. Bei der Abschaffung der Anwesenheitspflicht gilt wie bei allen anderen Themen: Nur gemeinsam haben wir eine starke Stimme! Jetzt ist Schluss mit Rumsitzen, endlich wird wieder selbstbestimmt studiert!
*Zitat: Ministerin Svenja Schulze, 20.11.14, bei einer Juso-Veranstaltung an der RUB.

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Sozialdemokrat*innen in Touch mit Svenja Schulze

Am Donnerstag, den 20.11., war Svenja Schulze (Wissenschaftsministerin in NRW), auf unsere Einladung hin an der RUB zu Gast. Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Sozialdemokrat*innen in Touch“ (SiT) bringen wir seit inzwischen drei Jahren Studis und SPD-Größen, miteinander ins Gespräch.

Nach Carina Gödecke, der Landtagspräsidentin, war Svenja bereits unser zweiter Gast im November. Und sie war auch nicht zum ersten Mal da. Bereits im Jahr 2012 hatte Svenja die RUB besucht und sich dem Dialog mit den Studierenden gestellt. Die damalige Veranstaltung brachte die Debatte um die Latinumspflicht erst richtig ins Rollen.
Die RUB und ihre Studierendenschaft kennt die Ministerin aber schon deutlich länger. Immerhin war sie selbst Anfang der 90er Jahre AStA-Vorsitzende an der Ruhr-Uni. Ebenfalls umfangreiche Erfahrungen in der AStA-Arbeit hat übrigens unser Spitzenkandidat Moritz Fastabend, der das Gespräch moderierte.
Klare Kante fürs selbstbestimmte Studium
Zentrales Thema der Veranstaltung waren die verschiedenen Neuerungen des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG), welches am 1. Oktober in Kraft getreten ist. Auch wenn das HZG nicht alle Forderungen der Studierenden berücksichtigt hat, so gibt es doch eine ganze Reihe von Entscheidungen, die in die richtige Richtung zeigen.
Insbesondere vor dem Hintergrund eines selbstbestimmten Studiums ist es wünschenswert, wenn Studierende Einfluss auf ihr Studium nehmen können. Sei es auf der persönlichen („Wie lerne ich am besten?“) oder auf der kollektiven („Wie soll die Universität die Lehre gestalten?“) Ebene.
Hier zeigt das HZG neue Möglichkeiten auf. So wurde das Verbot der allgemeinen Anwesenheitspflicht explizit in das Gesetz aufgenommen. Es dürfen nur noch Veranstaltungen, deren Lernziele nicht anders erreichbar sind, im Einzelfall eine Anwesenheit als Prüfungsbedingung voraussetzen.
Wir haben die Umsetzung der entsprechenden Regelung im AStA von Anfang an begleitet und mit dem Anwesenheitspflichtmelder die Möglichkeit geschaffen, gemeinsam auf die neue Rechtslage hinzuweisen. Leider waren nicht alle Reaktionen positiv. Einige Lehrende und Fakultäten zeigten sich bezüglich der neuen Regelung wenig aufgeschlossen und bemühten sich eilig, den entsprechenden Impuls abzubügeln oder zu ignorieren.
Hier fand die Ministerin deutliche Worte. Die Universität sei keine Schule und man müsse kein Klassenbuch führen. Nach einer gewissen Schonfrist sei es durchaus möglich, dass das Ministerium auch in seiner Aufgabe als Rechtsaufsicht tätig würde.
Auch bei der Einführung der Viertelparität in den universitären Gremien berichteten Studierende von Widerstand innerhalb der Universität. Mit dem HZG wird nämlich die Mehrheit der Professor*innen in den meisten Gremien aufgebrochen und durch eine Gleichberechtigung von Studierenden, Mitarbeiter*innen und Profs ersetzt.
Auch hier gilt: Das Gesetz enthält zwar einen Absatz, der den Universitäten erlaubt, eigene Konzepte vorzuschlagen, doch dieser ist sicher kein Freifahrtsschein für die Umgehung der Viertelparität. Eine universitäre Regelung, die hinter dieser Vorgabe zurückbleiben würde, wäre wohl kaum genehmigungsfähig (und könnte von einem Senat mit anderen Mehrheiten ja dann auch direkt noch einmal überarbeitet werden).
Die Latinumspflicht geht, die SHK-Vertretung kommt!
Ein anderes Thema war die Abschaffung der Latinumspflicht für Lehramtsstudierende. Die Ministerin versicherte, dass diese derzeit im Landtag beraten würde und mit der generellen Überarbeitung der entsprechenden Regelungen im Jahr 2015 eine erhebliche Einschränkung erfahren wird.
Hier hat sich unsere Arbeit der letzten Jahre und das Engagement zahlreicher Studierender in Petitionen, Gesprächen, Gremiensitzungen und vielen anderen Formaten bezahlt gemacht. Es zeigt sich, dass man, mit genug Druck, auch auf Landesebene Sachen bewegen kann!
Ebenfalls erfolgreich war die von uns kräftig unterstützte Tarifinitative für studentische Hilfskräfte. Nach der Kampagne im letzten Wintersemester und zahlreichen weiteren Bemühungen wird es nun eine Stelle für die Vertretung der SHK-Belange gegenüber ihrem Arbeitgeber geben!
Die Ministerin räumte klar mit dem Irrglauben der Grünen Hochschulgruppe (GHG) auf, welche noch im November eine Urabstimmung über das Zustandekommen der Stelle verlangte: Gesetzlich vorgegebene Arbeitnehmer*innen-Vertretung kann man vor Ort nicht per Urabstimmung aushebeln. Wir finden das richtig!
Dass die GHG offensichtlich meint, dass ein AStA „gezwungen“ werden müsste, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten, lässt auf jeden Fall tiefe Einblicke in ihr Verständnis guter Regierungsführung zu. Wir tun das auch freiwillig – vor allem, wenn es einem guten Zweck dient!

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Anwesenheitspflicht ist Vergangenheit – Rechtssicherheit für Studierende herstellen!

anwesenheitspflicht_bearb.nancy_riegel__1000Das Rektorat muss sich eindeutig zur Umsetzung der Abschaffung der Anwesenheitspflicht festlegen!

Am Donnerstag, 30.10.2014, fand eine Infoveranstaltung des AStA der Ruhr-Universität zur Abschaffung der Anwesenheitspflicht statt, bei der die Prorektorin für Lehre Uta Wilkens die Haltung des Rektorats erläuterte. Die Anwesenheitspflicht wurde per Landesgesetz abgeschafft. Im Text des „Hochschulzukunftsgesetzes“ ist explizit keine Übergangsfrist für diese neue Regelung vorgesehen. Wir haben es also mit gültigem Recht zu tun.

Das Gesetz schreibt eindeutig vor, dass bei bestimmten Veranstaltungen weiterhin eine Anwesenheitspflicht bestehen kann, aber natürlich nicht muss. Diese Ausnahmen von der Regel sind:

Exkursionen, Sprachkurse, Praktika, praktische Übungen und vergleichbare Veranstaltungen. Siehe: § 64 (2a) Hochschulzukunftsgesetz.

Generell sind aber Anwesenheitspflichten für Studierende in Lehrveranstaltungen ein „Verstoß gegen § 64 (2a)“ wie aus den „Einführungshinweisen zum HZG“ des Minsteriums eindeutig hervorgeht. Die Haltung der Prorektorin bei der Diskussionsveranstaltung zielte vor allem darauf ab, die Ausnahmen möglichst weit auszulegen. Besonders den letzten Punkt in der o.g. Ausnahmeregelung aus dem HZG scheint die Hochschulleitung als Einladung zu weitreichender Interpretation misszuverstehen: „vergleichbare Veranstaltungen“. Was unter „vergleichbaren Veranstaltungen“ zu verstehen ist, definiert das Ministerium wie folgt:

„Vergleichbar kann eine Lehrveranstaltung nach Sinn und Zweck jedoch nur dann sein, wenn deren prägendes Hauptlernziel, welches durch die Modulhandbücher und andere der Akkreditierung zugrundeliegende Texte förmlich bestimmt wird, gerade in der Einübung des wissenschaftlichen Diskurses besteht. Sobald es mindestens in gleichem Maß um die Vermittlung von fachlichen Kompetenzen und Fähigkeiten geht, liegt eine vergleichbare Lehrveranstaltung im Sinne des § 64 Absatz 2a Hochschulgesetz dagegen nicht vor.“ (Quelle: Einführungshinweise HZG)

Prorektorin Wilkens spannte nun einen weiten Bogen vom Tatbestand des „Einübens eines wissenschaftlichen Diskurses“ bis hin zu hochschulinterner Demokratie. Ihrer Meinung nach müssen nun im Wintersemester – quasi während des laufenden Lehrbetriebs – die Unigremien aktiv werden und definieren, wann eine Veranstaltung diesem Kriterium entspricht. Sie könne ja nicht von oben herab beurteilen, welche Veranstaltung eher „diskursiv“ und welche eher „wissensvermittelnd“ sei. Überhaupt sei ja der Diskurs vom inhaltlichen Fachwissen kaum zu trennen.

Dieser Ansicht kann sich die Juso-Hochschulgruppe nicht anschließen. Die Ausnahmen, unter denen eine Anweseheitspflicht gegeben sein kann, sind vom Gesetz und der Gesetzesbegründung äußerst restriktiv definiert. Wenn es sich nicht um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum oder eine explizit als solche angekündigte praktische Übung handelt, besteht für die Studierenden keine Anwesenheitspflicht mehr. Die Ausnahmefälle können auch nicht im laufenden Wintersemester nachträglich durch Änderung der Modulhandbücher definiert werden. Diese Regelungen können frühestens ab dem Sommersemester gelten.

Für diese Ausnahmen hat das Ministerium auch noch klare Regeln vorgegeben, die alle zusammen erreicht werden müssen, falls eine Veranstaltung ausnahmsweise anwesenheitspflichtig sein soll:

 Anwesenheitspflichten sind nur erlaubt,
  • wenn die Veranstaltung auf eine Teilnahme von weniger als 20 bis 30 Personen angelegt ist,
  • die Voraussetzungen bestehen einen wissenschaftlichen Diskurs einzuüben,
  • ausnahmsweise sind
  • klar vergleichbar sind
  • ohne Anwesenheitspflicht das Lernziel NICHT erreicht werden kann.

Wenn alle diese fünf Punkte erfüllt sind, selbst dann sind Anwesenheitspflichten nur AUSNAHMSWEISE erlaubt.

Wir fordern Rektor Weiler auf, Rechtssicherheit für alle Studierenden in puncto Anwesenheitspflicht herzustellen. Herr Weiler muss nun unverzüglich klarstellen, dass es bis auf die gesetzlich geregelten Ausnahmen (Exkursionen, Sprachkurse, Praktika, praktische Übungen) keine Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen im Wintersemester geben wird. Sollten während des Wintersemesters von Hochschulgremien Ausnahmen erarbeitet werden („vergleichbare Veranstaltungen“), können sie frühestens und erst nach eingehender Prüfung für das Sommersemester 2015 geltend gemacht werden.

Was wir Jusos nun konkret tun werden:

1. In den nächsten Tagen werden wir hier auf unserer Homepage die relevanten Gesetzespassagen, Begründung und Erläuterungen online stellen. Dann könnt Ihr als betroffene Studierende, Fachschaften oder allgemeine Interessierte direkt nachlesen und Euch selbst ein Bild machen, was klar im Gesetz geregelt und intendiert ist.

2. Wir haben heute im AStA einen Antrag gestellt, der es jeder Studierenden und jedem Studierenden ermöglicht, mit Rechtskostenhilfe des AStA gegen den Ausschluss aus einem Seminar oder den Ausschluss von einer Prüfungsleistung zu klagen, der aufgrund der nicht mehr existierenden Anwesenheitspflicht erfolgt oder erfolgen könnte. Wir wollen keinen Studierenden und keine Studierende im Regen stehen lassen, der oder die sich gesetzeskonform verhält und nur zum Seminar geht, wenn er oder sie es auch für sinnvoll hält – denn das besagt das neue Hochschulgesetz!

3. Wir werden unseren direkten Draht über die SPD in den Landtag nutzen, um die unserer Meinung nach rechtswidrige Auffassung des Rektorats unserer SPD-Ministerin Svenja Schulze zur Kenntnis zu bringen, um unser Rektorat in die Zone der Legalität zurück zu zwingen.

Am Montag dieser Woche hat das Wissenschaftsministerium bereits auf unsere Hinweise reagiert und eine eindeutige Stellungnahme offiziell online gestellt. Für alle Studierenden, die ihr Glück noch nicht fassen, und für alle Lehrenden, die ihre defensive Haltung zum neuen Gesetz noch überwinden müssen, hier der Link des Ministeriums, der eindeutig klar macht, dass die Gesetze der NRWSPD nicht von Frau Wilkens interpretiert, sondern einfach nur befolgt werden müssen:

http://www.wissenschaft.nrw.de/hochschule/hochschulrecht/hochschulzukunftsgesetz/verbot-der-allgemeinen-anwesenheitspflicht-in-lehrveranstaltungen/

Das Hochschulzukunftsgesetz (HZB):

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14567&menu=1&sg=0&keyword=hochschulzukunftsgesetz

Das HZG mit Gesetzesbegründung:

http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/HZG_mit_Begründung.pdf

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AStA startet Anwesenheitspflichtmelder!

anwesenheitspflicht_bearb.nancy_riegel__1000Auf Initiative der Juso-Hochschulgruppe hat der AStA HEUTE einen Anwesenheitspflichtmelder gestartet! Die Studierenden der RUB haben ab SOFORT die Möglichkeit dem AStA Veranstaltungen zu melden in denen rechtswidriger Weise Anwesenheitslisten geführt werden um eine Veranstaltung zu bestehen oder im späteren Verlauf überhaupt eine Prüfungsleistung erbringen zu dürfen.
Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 trat das Hochschulzukunftsgesetz (HZG) des Landes NRW in Kraft und schaffte die Anwesenheitspflicht weitgehend ab. Schon zu Beginn des Semesters verdeutlichte der AStA dem Rektorat der RUB das eine Verschleppung der neuen Regelungen des HZG bezüglich der Anwesenheitspflicht für die Studierendenschaft nicht hinnehmbar sei und man das Thema im Blick behalten werde.
Um die praktische Umsetzung der neuen Regelung nun auch überprüfen zu können, startete der AStA HEUTE den Anwesenheitspflichtmelder. Nähere Informationen dazu welche Veranstaltungen von den neuen Veränderungen betroffen sind erfahrt ihr hier: Informationen zur Abschaffung der Anwesenheitspflicht im Hochschulzukunftsgesetz. Wenn ihr eure Veranstaltung auf die Zulässigkeit der Anwesenheitspflicht prüfen lassen möchtet könnt ich hierzu den Anwesenheitspflichtmelder des AStA nutzen.

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…und das wollen wir für euch erreichen:

  • Bei der aktuellen Umstrukturierung des Optionalbereiches wollen wir uns fürHauptflyer Seite 1 eine studierendenfreundliche Lösung einsetzen – mehr Struktur, aber nichtweniger Freiheiten.

 

  • Auf Bundesebene kämpfen wir weiter für ein BESSERES BAföG wir fordern mehr Geld, Elternunabhängigkeit sowie eine bessere und schnellere Bearbeitung.

 

 

  • Weil wir uns eine RUB wünschen, an der sich jede*r willkommen fühlen kann, wollen wir gemeinsam mit der Uni-Verwaltung das Projekt „UNI OHNE VORURTEILE“ starten.

 

 

  • Wir werden die TARIFINI NRW weiterhin in ihrem Kampf für gute Arbeitsbedingungen, Tarifverträge und eine Personalvertretung für studentische Hilfskräfte unterstützen.

 

  • Wir wollen ein AUTONOMES REFERAT FÜR MENSCHEN MIT CHRONISCHEN ERKRANKUNGEN UND KÖRPERLICHEN ODER GEISTIGEN BEHINDERUNGEN ins Leben rufen.

 

  • Wir werden den Gesetzgebungsprozess zum Hochschulzukunftsgesetz weiter begleiten und gemeinsam mit anderen Studierendenvertretungen z.B. im Rahmen des Landes-ASten-Treffens darauf hinwirken, dass Studierendeninteressen dabei nicht zu kurz kommen.

 

 

Doch das war noch längst nicht alles, schaut in unser Wahlprogramm und erfahrt mehr über unsere weiteren Forderungen!