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Sozialdemokrat*innen in Touch mit Svenja Schulze

Am Donnerstag, den 20.11., war Svenja Schulze (Wissenschaftsministerin in NRW), auf unsere Einladung hin an der RUB zu Gast. Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Sozialdemokrat*innen in Touch“ (SiT) bringen wir seit inzwischen drei Jahren Studis und SPD-Größen, miteinander ins Gespräch.

Nach Carina Gödecke, der Landtagspräsidentin, war Svenja bereits unser zweiter Gast im November. Und sie war auch nicht zum ersten Mal da. Bereits im Jahr 2012 hatte Svenja die RUB besucht und sich dem Dialog mit den Studierenden gestellt. Die damalige Veranstaltung brachte die Debatte um die Latinumspflicht erst richtig ins Rollen.
Die RUB und ihre Studierendenschaft kennt die Ministerin aber schon deutlich länger. Immerhin war sie selbst Anfang der 90er Jahre AStA-Vorsitzende an der Ruhr-Uni. Ebenfalls umfangreiche Erfahrungen in der AStA-Arbeit hat übrigens unser Spitzenkandidat Moritz Fastabend, der das Gespräch moderierte.
Klare Kante fürs selbstbestimmte Studium
Zentrales Thema der Veranstaltung waren die verschiedenen Neuerungen des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG), welches am 1. Oktober in Kraft getreten ist. Auch wenn das HZG nicht alle Forderungen der Studierenden berücksichtigt hat, so gibt es doch eine ganze Reihe von Entscheidungen, die in die richtige Richtung zeigen.
Insbesondere vor dem Hintergrund eines selbstbestimmten Studiums ist es wünschenswert, wenn Studierende Einfluss auf ihr Studium nehmen können. Sei es auf der persönlichen („Wie lerne ich am besten?“) oder auf der kollektiven („Wie soll die Universität die Lehre gestalten?“) Ebene.
Hier zeigt das HZG neue Möglichkeiten auf. So wurde das Verbot der allgemeinen Anwesenheitspflicht explizit in das Gesetz aufgenommen. Es dürfen nur noch Veranstaltungen, deren Lernziele nicht anders erreichbar sind, im Einzelfall eine Anwesenheit als Prüfungsbedingung voraussetzen.
Wir haben die Umsetzung der entsprechenden Regelung im AStA von Anfang an begleitet und mit dem Anwesenheitspflichtmelder die Möglichkeit geschaffen, gemeinsam auf die neue Rechtslage hinzuweisen. Leider waren nicht alle Reaktionen positiv. Einige Lehrende und Fakultäten zeigten sich bezüglich der neuen Regelung wenig aufgeschlossen und bemühten sich eilig, den entsprechenden Impuls abzubügeln oder zu ignorieren.
Hier fand die Ministerin deutliche Worte. Die Universität sei keine Schule und man müsse kein Klassenbuch führen. Nach einer gewissen Schonfrist sei es durchaus möglich, dass das Ministerium auch in seiner Aufgabe als Rechtsaufsicht tätig würde.
Auch bei der Einführung der Viertelparität in den universitären Gremien berichteten Studierende von Widerstand innerhalb der Universität. Mit dem HZG wird nämlich die Mehrheit der Professor*innen in den meisten Gremien aufgebrochen und durch eine Gleichberechtigung von Studierenden, Mitarbeiter*innen und Profs ersetzt.
Auch hier gilt: Das Gesetz enthält zwar einen Absatz, der den Universitäten erlaubt, eigene Konzepte vorzuschlagen, doch dieser ist sicher kein Freifahrtsschein für die Umgehung der Viertelparität. Eine universitäre Regelung, die hinter dieser Vorgabe zurückbleiben würde, wäre wohl kaum genehmigungsfähig (und könnte von einem Senat mit anderen Mehrheiten ja dann auch direkt noch einmal überarbeitet werden).
Die Latinumspflicht geht, die SHK-Vertretung kommt!
Ein anderes Thema war die Abschaffung der Latinumspflicht für Lehramtsstudierende. Die Ministerin versicherte, dass diese derzeit im Landtag beraten würde und mit der generellen Überarbeitung der entsprechenden Regelungen im Jahr 2015 eine erhebliche Einschränkung erfahren wird.
Hier hat sich unsere Arbeit der letzten Jahre und das Engagement zahlreicher Studierender in Petitionen, Gesprächen, Gremiensitzungen und vielen anderen Formaten bezahlt gemacht. Es zeigt sich, dass man, mit genug Druck, auch auf Landesebene Sachen bewegen kann!
Ebenfalls erfolgreich war die von uns kräftig unterstützte Tarifinitative für studentische Hilfskräfte. Nach der Kampagne im letzten Wintersemester und zahlreichen weiteren Bemühungen wird es nun eine Stelle für die Vertretung der SHK-Belange gegenüber ihrem Arbeitgeber geben!
Die Ministerin räumte klar mit dem Irrglauben der Grünen Hochschulgruppe (GHG) auf, welche noch im November eine Urabstimmung über das Zustandekommen der Stelle verlangte: Gesetzlich vorgegebene Arbeitnehmer*innen-Vertretung kann man vor Ort nicht per Urabstimmung aushebeln. Wir finden das richtig!
Dass die GHG offensichtlich meint, dass ein AStA „gezwungen“ werden müsste, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten, lässt auf jeden Fall tiefe Einblicke in ihr Verständnis guter Regierungsführung zu. Wir tun das auch freiwillig – vor allem, wenn es einem guten Zweck dient!