TOP

Anwesenheitspflicht ist Vergangenheit

Plakat Hund Katze AnwesenheitspflichtFÜR EIN SELBSTBESTIMMTES STUDIUM!

Mit dem seit Oktober 2014 gültigen Hochschulzukunftsgesetz (HZG) wird sich einiges an den Hochschulen verändern. Auch wenn nicht alle studen-
tischen Forderungen berücksichtigt wurden, sind viele sinnvolle Neuerungen im Gesetz enthalten. Während viele dieser Neuerungen mit einer Übergangsfrist einhergehen, trat eine weitere bedeutende Änderung sofort, das heißt mit Beginn des Wintersemesters, in Kraft: Die Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Die allgemeine Anwesenheitspflicht hat damit ihr kurzes Dasein in der Hochschullandschaft von Nordrhein-Westfalen beendet. Gesetzlich vorgesehen war sie nie. Die Vorgängerregierung aus CDU und FDP nahm es damit aber nicht so genau und ließ die Hochschulen nach und nach die allgemeine Anwesenheitspflicht sogar für Seminare durch die Hintertür einführen. Die Anforderungen zur Akkreditierung der neuen Studiengänge ließen es als einfachen Weg erscheinen, die physische Anwesenheit von Studierenden als Studien-„Leistung“ mit Creditpoints (CPs) zu vergüten. Heute stellen es manche Lehrende so dar, als ob die Abschaffung der Anwesenheitspflicht mit Nachteilen für die Studierenden verbunden sei. Die CPs müssten ja nun durch andere Leistungen „verdient“
werden. Lassen wir mal außen vor, dass wir diese Durchökonomisierung von Wissensvermittlung eigentlich hanebüchen finden. Grundsätzlich hätte das Herumsitzen auf einem Stuhl nie als „Studienleistung“ in den Studienordnungen hochgejubelt werden dürfen.

„DIE KOMMEN JA ALLE, WEIL ICH SO GUT BIN!“

Für die Lehrenden hatte diese Regelung einen angenehmen Nebeneffekt: Da ihre Veranstaltungen fortan gut gefüllt mit scheinbar interessierten Studierenden waren, mussten sie sich keine Gedanken über spannende Lehre machen.

Für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Lehre setzte die Anwesenheitspflicht damit allerdings einen deutlich falschen Anreiz: Anstatt sich um die Einbindung neuer medialer Formen der Wissensvermittlung ernsthaft kümmern zu müssen, konnten die Lehrenden sich darauf verlassen, dass alles ja ohnehin im „Klassenzimmer“ vermittelt
werden musste. Medien wie Blackboard oder Moodle werden bis heute von Dozent*innen eher dazu genutzt, Arbeitsblätter online zu stellen, die sie früher kopiert und verteilt hätten. Die medialen Möglichkeiten der Online-Tools werden in der Fläche nicht einmal ansatzweise genutzt.
Wir erhoffen uns durch den Wegfall der Anwesenheitspflicht auch in diesem Bereich nun einen Innovationsschub von Seiten der Lehrenden. Vielleicht hilft es dabei ein wenig, das Selbstbild zu überdenken: Dozent*innen sind nicht dazu da, sich vor studentischem Publikum im Klassenzimmer zu produzieren, sondern didaktisch hochwertige und gleichzeitig dem Studierverhalten einer onlineaffinen Studierendengeneration gerechte Lehrformen und -medien anzubieten.

JUSOS SCHON IMMER GEGEN ANWESENHEITSPFLICHT

Wir Jusos haben in den Gremien der Universitäten und innerhalb unserer Partei (SPD) immer dafür gekämpft, dass das Studium selbstbestimmt sein muss. Nicht nur aus der grundsätzlichen aufklärerischen Perspektive eines von möglichst vielen Zwängen befreiten Individuums heraus, sondern auch weil wir selbst erleben, wie die zunehmenden ökonomischen Zwänge sich zu neuen „monetären“ Bildungshürden auftürmen. Was nützt es, wenn sozial schlechter gestellte Menschen formal die Qualifikation zum Studium erreichen, dann aber das Studium nicht erfolgreich bestehen können, weil sie durch Lohnarbeit ein Mal zu viel im Seminar gefehlt haben – und deswegen nicht zur Prüfung zugelassen werden? Wie soll man Familie und Studium vereinbaren, wenn eine Kinderkrankheit zu Fehlstunden und einem zusätzlichen Semester führt? Die Anwesenheitspflicht hatte ähnliche
sozial-selektive Effekte wie die allgemeinen Studiengebühren. Wir sind der SPD und insbesondere Ministerin Schulze sehr dankbar, dass diese Hürde nun der Vergangenheit angehört!

DEUTLICHE WORTE DER‚ MINISTERIN AN DER RUB

Die rechtlichen Normen und offiziellen Texte zur Anwesenheitspflicht findet ihr alle auf unserer Internetseite. Bei Fragen könnt ihr euch immer an die Jusos oder den AStA wenden. Grundsätzlich kritisieren wir die Haltung der Prorektorin für Lehre Uta Wilkens und einiger Fakultäten, die bis heute so tun, als ließe das Gesetz ihnen irgendwelche Schlupflöcher zur Beibehaltung der Anwesenheitspflicht. Auch deswegen haben wir die Wissenschaftsministerin Ende November an die RUB eingeladen. Für alle Lehrenden und für alle Studis, die ihr Glück über ihre neue Freiheit noch nicht fassen können, zitieren wir hier Svenja Schulze selbst: „Wir sind hier nicht in der Schule. Wir haben hier kein Klassenbuch! Wir werden noch eine
Weile zusehen, aber dann wenn nötig auch rechtsaufsichtlich tätig werden.“*
Spätestens jetzt sollte allen Anwesenheits-Romantiker*innen klar werden, dass sie sich der Realität stellen müssen. Wir geben ihnen dafür den nötigen Anstoß: Mit dem Anwesenheitspflichtmelder des AStA geben wir euch Gelegenheit, uns über bestehende Anwesenheitspflichten zu informieren. Wir als eure Vertreter*innen werden dann tätig und treten an die Dozent*innen heran. Bei der Abschaffung der Anwesenheitspflicht gilt wie bei allen anderen Themen: Nur gemeinsam haben wir eine starke Stimme! Jetzt ist Schluss mit Rumsitzen, endlich wird wieder selbstbestimmt studiert!
*Zitat: Ministerin Svenja Schulze, 20.11.14, bei einer Juso-Veranstaltung an der RUB.

TOP

Studentische Hilfskräfte stärken! – Landesgesetz umsetzen statt zerreden.

Mit Erstaunen mussten wir gestern auf Facebook lesen, dass die Grüne Hochschulgruppe einen Antrag an das Studierendenparlament einreichte, eine Urabstimmung über die Frage durchzuführen, „ob an der Ruhr-Universität eine gewählte Stelle eingeführt werden soll, welche die Belange und Interessen studentischer Hilfskräfte wahrnimmt und vertritt?“

Dieser Antrag erscheint uns aus zwei Gründen unsinnig.

Hochschulrecht sticht Landesrecht?

Zum einen stellt sich die Frage nach der Einführung dieser Stelle gar nicht mehr. Im neuen, durch Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) erarbeiteten Hochschulzukunftsgesetz (HZG), welches neben der SPD-Fraktion auch von der Grünen-Fraktion im Landtag beschlossen wurde, heißt es eindeutig: „Die Studierenden bestimmen durch Wahl auf der Grundlage eines Vorschlags der Studierendenschaft eine Stelle, die […] als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften […] wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen.“ (§46a, Abs. 1)

Es handelt sich hierbei um eine eindeutige und klare Regelung, dass eine entsprechende Stelle einzuführen ist! Diese kann auch nicht vor Ort durch eine Urabstimmung ausgehebelt werden. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Grüne Hochschulgruppe an der RUB ein oft seltsames Rechtsverständnis an den Tag legt.

Erkämpfte Rechte nochmal zur Abstimmung stellen?

Zweitens erscheint es uns unabhängig von der rechtlichen Seite unverantwortlich, die erkämpften Rechte für studentische Hilfskräfte noch einmal in Frage zu stellen. Wir wollen uns jetzt darum kümmern, dass diese Verbesserung für die SHK nun zügig und im Sinne der Betroffenen an der Ruhr-Uni eingeführt wird.

Was getan werden muss – Studentische Hilfskräfte stärken!

Anstatt noch einmal über das „ob“ zu diskutieren ist es unser Anliegen, die entsprechenden Regelungen zeitnah in der Studierendenschaft zu verankern und gemeinsam mit dem Senat für eine Aufnahme in die Grundordnung der RUB zu sorgen, so dass eine entsprechende Besetzung so bald wie möglich, spätestens parallel zur Senatswahl im nächsten Jahr, stattfinden kann.

Denn wir wollen eine schnelle und umfassende Stärkung der Rechte studentischer Hilfskräfte. Wir haben die TarifIni-Kampagne in Bochum durchgeführt und mit den anderen Juso-Hochschulgruppen auf Landesebene auf eine Aufnahme ins Gesetz hingewirkt! Die Zeit des Abwartens und Zweifelns ist vorbei. Die gesetzliche Grundlage ist da, jetzt muss die Umsetzung folgen!