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Studiengebühren für Ausländer*innen ablehnen!

Wie in regionalen und überregionalen Medien berichtet wurde, plant die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW die Einführung von Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro für Studierende aus dem Ausland, genauer für solche aus „Drittstaaten“ außerhalb der EU. Diese Pläne sind nach Meinung der Juso-Hochschulgruppe Bochum ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Bildung, sie sind diskriminierend und praktisch falsch.

Wir als Juso-Hochschulgruppe Bochum lehnen diese „Ausländer*innengebühren“ ab. Wir halten diese sowohl aus Gründen der Werthaltung, aber auch aus praktischen Gründen für verfehlt. Um diese Haltung zu verdeutlichen und Raum für unsere Argumente zu schaffen, haben wir uns letzte Woche an einer Kundgebung am Rande des Besuchs von Christian Lindner an der RUB beteiligt.

Verstoß gegen das Recht auf Bildung

Wir sind der Meinung, dass Bildung ein Menschenrecht ist und dass der Zugang zu Bildung, und in der heutigen Zeit gerade auch Hochschulbildung, durch den Staat gewährleistet sein muss. Dieses Recht muss allen zu Teil werden, unabhängig ihrer Herkunft, ihres sozialen Standes und ihrer anderen, persönlichen Merkmale.

Wir plädieren dafür, dass die Gesellschaft mittels ihres Steuerwesens für eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen aufkommt. Studiengebühren, egal welcher Art, widersprechen diesem Prinzip und führen dazu, dass sozial benachteiligte Personen sich gegen ein Studium entscheiden.

Wenn Studiengebühren in eingeschränkter Form widerspruchslos hingenommen werden, so ist dies ein Fuß in der Tür zur erneuten Einführung allgemeiner Studiengebühren. Diejenigen, die heute den Drittstaatler*innen nicht ihre Solidarität aussprechen, riskieren, dass sie bald mit Argumenten wie „Es ist unfair, dass Ausländer*innen zahlen müssen, aber der Rest nicht – Lasst ALLE zahlen!“ angegriffen werden.

Diskriminierung von Drittstaatler*innen

Die Landesregierung versucht mit den Gebühren eine Personengruppe ins Visier zu nehmen, die sich politisch in Deutschland nur schwer wehren kann. Dies ist ein zynischer Versuch, an der Unterscheidung zwischen Inländer*innen und Ausländer*innen den wichtigen und solidarischen Widerstand der Studierenden gegen die Studiengebühren aufzubrechen. Die Landesregierung zählt darauf, dass sich bei der Mehrheit der Studierenden die Apathie durchsetzt, wenn sie nicht selbst betroffen sind.

Wir sprechen uns dagegen aus, Ausländer*innen gegen Inländer*innen auszuspielen. Wir wünschen uns eine Gesellschaft, die anderen Menschen solidarisch und aufgeschlossen begegnet. Wir wollen eine Studierendenschaft und eine Universität, in der die Herkunft und die Nationalität nicht entscheiden, sondern unsere Persönlichkeit, unsere gemeinsame Begeisterung für die Wissenschaft und unsere Fähigkeit zum Erkenntnisgewinn.

 

 

Negative Folgen für den Wissenschaftsstandort

Neben diesen Argumenten, die auf unserer Werthaltung basieren, glauben wir aber auch, dass die Einführung von Studiengebühren für Drittstaatler*innen ganz praktische, negative Folgen für den Wissenschaftsstandort NRW haben wird. Gerade für Universitäten wie die RUB, welche sich um ein starkes, internationales Profil bemühen, sind diese Gebühren ein drohender Rückschritt.

Die Wissenschaft lebt von Ideen. Auch von dem Austausch von Lehrenden und Lernenden. Und diesen Austausch, auch zwischen den Studierenden, bereichern unsere internationalen Studierenden um ihre eigenen, ganz besonderen Perspektiven. Gerade im Bereich der Sprach- und Gesellschaftswissenschaften ist dieser Austausch notwendig und unersetzlich. Wissenschaftlicher Diskurs ist kein „Nullsummenspiel“ sondern eine Win-Win-Situation, bei der jede zusätzliche Stimme mithilft, das Ganze größer zu machen als die Summe seiner Teile.

Auch ist Deutschland ein Einwanderungsland mit einem erheblichen Interesse daran, gut qualifizierte und gebildete Menschen anzuziehen. Ausländer*innenstudiengebühren schrecken dabei ab. Nicht nur weil sie eine faktische Hürde darstellen sondern auch, weil sie ein Symbol sind, dass NRW internationale Studierende für eine Belastung, für zahlende Nutznießer*innen, hält. Diese Herabsetzung gegenüber den „Einheimischen“ wird das Willkommensgefühl unserer Gäste und ihre Sicht auf ihre Rolle in unserer Gesellschaft negativ beeinflussen.

Unser Fazit

Ausländer*innenstudiengebühren widersprechen dem allgemeinen Recht auf staatlich gesicherten Zugang zu Bildung und können der Einstieg in die Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren sein. Sie sind ein Werkzeug der Diskriminierung und Spaltung der Studierendenschaft. Und sie schaden dem Wissenschaftsstandort NRW.

Wir wünschen uns einen inklusiven, einen offenen Zugang zu Bildung, auch für unsere internationalen Freundinnen* und Freunde, Kommilitoninnen* und  Kommilitonen. Wir lehnen die Ausländer*innenstudiengebühren ab!

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