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Juso-Hochschulgruppe für Zivilklausel an der RUB

In der letzten Woche machte die Meldung Schlagzeilen, dass zahlreiche Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland im Auftrag des US-Militärs geforscht haben – darunter auch die Ruhr-Universität Bochum.

In einer Liste so finanzierter Projekte findet sich auch das Projekt „Development of a High-Throughput Method for the Optical Screening of Phase Transformations Related to Amorphous Materials“, das 2010 vom Department of the Air Force mit 108500$ gefördert worden sein soll. Angesiedelt war das Forschungsprojekt am Lehrstuhl für Werkstoffe der Mikrotechnik der Fakultät für Maschinenbau. Seitens des Lehrstuhls hieß es dazu, Drittmittel seien vom European Office of Aerospace Research & Development (EOARD) gekommen.

EOARD ist ein Teil der Air Force Office of Scientific Research (AFOSR), die mit dem Slogan „Today’s Breakthrough Science For Tomorrow’s Air Force“ auftritt. AFOSR koordiniert die Grundlagenforschung innerhalb des Air Force Research Laboratory (AFRL). Letztlich also eine „Unterabteilung“ der Air Force.

Wir als Juso-Hochschulgruppe haben erhebliche Bedenken, was eine Forschung für militärische Zwecke an deutschen Universitäten angeht. Zwar sind wir uns bewusst, dass es eine Freiheit in Lehre und Forschung in Deutschland gibt, doch eine Forschung, die durch Drittmittel finanziert wird, kann nicht frei und unabhängig sein. Kommen diese Drittmittel von militärischen Organisationen, so ist dies sehr bedenklich. Denn die Aufgabe einer Hochschule sollte die Erforschung friedlicher Ziele sein.

Daher fordern wir die Einführung einer Zivilklausel an allen deutschen Hochschulen und eine konsequente Umsetzung dieser. Mit einer Zivilklausel verpflichten sich Hochschulen dazu, nur friedliche Forschung zu betreiben. Im aktuellen Fall wurde diese Regelung jedoch, auch an Hochschulen die bereits eine Zivilklausel eingeführt haben umgangen, wie im Fall der Universität Bremen. Daher muss gewährleistet werden, dass eine Zivilklausel auch bei ausländischen Armeen Anwendung findet.

Erfreut haben wir bereits zur Kenntnis genommen, dass im Referent*innenentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz NRW erste Bestrebungen für eine Zivilklausel an den Hochschulen in NRW zu erkennen sind. Dies kann dabei jedoch nur der Anfang sein auf dem Weg zu einer zivilen Hochschullandschaft in Deutschland.