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Studentische Hilfskräfte stärken! – Landesgesetz umsetzen statt zerreden.

Mit Erstaunen mussten wir gestern auf Facebook lesen, dass die Grüne Hochschulgruppe einen Antrag an das Studierendenparlament einreichte, eine Urabstimmung über die Frage durchzuführen, „ob an der Ruhr-Universität eine gewählte Stelle eingeführt werden soll, welche die Belange und Interessen studentischer Hilfskräfte wahrnimmt und vertritt?“

Dieser Antrag erscheint uns aus zwei Gründen unsinnig.

Hochschulrecht sticht Landesrecht?

Zum einen stellt sich die Frage nach der Einführung dieser Stelle gar nicht mehr. Im neuen, durch Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) erarbeiteten Hochschulzukunftsgesetz (HZG), welches neben der SPD-Fraktion auch von der Grünen-Fraktion im Landtag beschlossen wurde, heißt es eindeutig: „Die Studierenden bestimmen durch Wahl auf der Grundlage eines Vorschlags der Studierendenschaft eine Stelle, die […] als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften […] wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen.“ (§46a, Abs. 1)

Es handelt sich hierbei um eine eindeutige und klare Regelung, dass eine entsprechende Stelle einzuführen ist! Diese kann auch nicht vor Ort durch eine Urabstimmung ausgehebelt werden. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Grüne Hochschulgruppe an der RUB ein oft seltsames Rechtsverständnis an den Tag legt.

Erkämpfte Rechte nochmal zur Abstimmung stellen?

Zweitens erscheint es uns unabhängig von der rechtlichen Seite unverantwortlich, die erkämpften Rechte für studentische Hilfskräfte noch einmal in Frage zu stellen. Wir wollen uns jetzt darum kümmern, dass diese Verbesserung für die SHK nun zügig und im Sinne der Betroffenen an der Ruhr-Uni eingeführt wird.

Was getan werden muss – Studentische Hilfskräfte stärken!

Anstatt noch einmal über das „ob“ zu diskutieren ist es unser Anliegen, die entsprechenden Regelungen zeitnah in der Studierendenschaft zu verankern und gemeinsam mit dem Senat für eine Aufnahme in die Grundordnung der RUB zu sorgen, so dass eine entsprechende Besetzung so bald wie möglich, spätestens parallel zur Senatswahl im nächsten Jahr, stattfinden kann.

Denn wir wollen eine schnelle und umfassende Stärkung der Rechte studentischer Hilfskräfte. Wir haben die TarifIni-Kampagne in Bochum durchgeführt und mit den anderen Juso-Hochschulgruppen auf Landesebene auf eine Aufnahme ins Gesetz hingewirkt! Die Zeit des Abwartens und Zweifelns ist vorbei. Die gesetzliche Grundlage ist da, jetzt muss die Umsetzung folgen!