Die Grundordnungskomission des Senats hat ihre Arbeit erfolgreich beendet. Am 30. April wurde nun im Senat der RUB die neue Fassung der Grundordnung beschlossen.
Die Vertreter*innen der Studierendenschaft, darunter auch unser Juso-Senator Felix Pascal Joswig konnten ihre Forderungen nahezu vollständig durchsetzen:
Viertelparität weitestgehend erreicht
Das neue Hochschulzukunftsgesetz (HZG) sieht grundsätzlich eine Viertelparität in den Gremien der Hochschulen vor. Dies wird in den Universitätskommissionen eins zu eins umgesetzt. Künftig werden die UKL, UKP und UKF von vier Mitgliedern pro Statusgruppe besetzt werden. In der QVK wird weiterhin mit einer Mehrheit der Studierenden entscheiden.
Im Senat wird aus rechtlichen und praktischen Gründen nur über folgende Punkte mit einer Viertelparität abgestimmt werden:
- Wahl der Prorektorinnen und Prorektoren
- Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers
- Wahl der oder des Senatsvorsitzenden
- Bestellung der Kommissionsvorsitzenden für die ständigen Universitätskommissionen
- Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
- Entscheidungen bezüglich Studiengebühren
- Entscheidungen betreffend die Änderung oder Aufhebung der Geschäftsordnung des Senats
- Außerordentliche Resolutionen, welche durch eine Statusgruppe in den Senat eingebracht werden.
Hürde für Studiengebühren erhöht
Die Grundordnungskommission empfiehlt nun dem Senat einstimmig unter anderem zukünftig viertelparitätisch über die Einführung von Studiengebühren zu entscheiden. Damit ist die Ruhr-Universität Bochum eine der ersten Universitäten bundesweit, welche die Hürde für Studiengebühren für die Zukunft sehr hoch setzt. Selbst ein Regierungswechsel in NRW würde die Hürde für die Einführung von Studiengebühren an der RUB so hoch legen, wie an keiner anderen Universität dieser Größe. Ein großer Schritt in Richtung Partizipation und freie Bildung ist damit gelungen und gesichert worden.
SHK-Vertretung eingeführt!
Die studentischen Hilfskräfte, die bisher keine wirkliche Personalvertretung hatten, werden gestärkt. Ein SHK-Rat wird eingeführt, dem künftig pro Wissenschaftsbereich (M, N, I, G,) eine durch die Studierendenschaft vorgeschlagene und durch das Studierendenparlament gewählte Person angehören wird. Dieser Rat wird die Belange der SHK in Zukunft als demokratisch legitimierte Personalvertretung intern und öffentlich vertreten.
Zivilklausel eingeführt!
Wir finden Kriegsforschung hat keinen Platz an einer zivilen Uni! Durch das Engagement der Kommissionsmitglieder wird folgende Zivilklausel in die Verfassung der Universität aufgenommen werden:
Studium, Lehre und Forschung an der Ruhr-Universität Bochum dienen ausschließlich friedlichen Zwecken. Werden Forschungsvorhaben bekannt, deren Ergebnisse das friedliche Zusammenleben der Menschen bedrohen können, werden diese im Senat der Ruhr-Universität Bochum hochschulöffentlichen diskutiert.
Studentische Prodekane möglich
Bisher ist in der Diskussion über die Neuerungen im Senat wenig über einen weiteren Punkt diskutiert worden, der nun festgeschrieben wurde: Auch Studierende können grundsätzlich als studentische Prodekan*innen in den Fakultäten gewählt werden. Wie genau diese Möglichkeit von den einzelnen Fakultäten genutzt wird, muss jetzt auf Ebene der Fakultäten festgelegt werden.
Außerdem ist es in Zukunft möglich ein studentisches Rektoratsmitglied zu wählen, welches den Kontakt zwischen Studierendenschaft und Rektorat verbessern soll. Außerdem bekennt sich die Ruhr-Universität in ihrer neuen Verfassung ausdrücklich zur Universitätsallianz UA-Ruhr.
Insgesamt werden die Rechte des Senats gegenüber Hochschulrat und Rektorat deutlich gestärkt und die Rechte der Studierenden in Senat und Kommissionen wurden deutlich verbessert. Wir begrüßen deswegen diese Grundordnungsänderung und bedanken uns bei den Grundordnungskommissionsmitgliedern, die so viel für uns herausholen konnten.