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Aufwandentschädigung für SprecherIn der stud. Senatsfraktion steigt

Auf Vorschlag der Juso-Hochschulgruppe und Beschluss des AStA steigt mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Senates der RUB im Oktober, die Aufwandentschädigung der SprecherIn der studentischen Senatsfraktion bzw. GremienberaterIn des AStA von derzeit 393,75 Euro auf dann 502,5 Euro an. Der AStA passt die Aufwandentschädigung der SprecherIn der studentischen Senatsfraktion, die dreiviertel einer vollen Aufwandentschädigung entspricht, damit an die Aufwandentschädigungen des AStA an, die sich anhand des BAföG-Höchstsatz bemessen. Der AStA vollzieht mit der Anpassung eine geplante Angleichung zwischen den Aufwandentschädigungen für die AStA-ReferentInnen, die FSVK-SprecherInnen und die AStA-Gremienberatung. Im Oktober wird der AStA dem Studierendenparlament einen Nachtragshaushalt vorlegen um die Änderungen auch in den Haushalt der Studierendenschaft aufzunehmen.